Nebenkosten sind grundsätzlich jene
Kosten, die neben einer Hauptlast entstehen. Sie können etwa einem anderen Nachweis unterliegen oder nicht bei weiterführenden Ansätzen berücksichtigt werden. Der Begriff der Nebenkosten hat in den unterschiedlichen Bereichen und dort wiederum teils je nach der Sicht des Verwenders oder gesetzlicher Regelungen eine andere Bedeutung.