Als
Neubau wird ein
Wohngebäude überwiegend aufgrund seiner Beschaffenheit und der während bestimmter Zeitperioden üblichen
Bauweise bezeichnet. Hiermit ist im Wesentlichen die ab dem Zweiten Weltkrieg übliche Bauweise im Wohnungsbau gemeint, bei der typischerweise die sog.
Plattenbauweise verwendet wurde. Der Beginn der Bauausführung von
Betonwänden und -decken sowie Verbund- und
Isolierglasfenstern markiert deshalb allgemein das Ende der
Altbauära und wird in Deutschland meist auf das Jahr 1949/1950 datiert. In dieser Weise wird der Begriff zum Beispiel auch im
Berliner Mietspiegel definiert und verwendet. Ein weiteres Kriterium, das gern als typische Abgrenzung zum
Gründerzeit-
Altbau genannt wird, ist die lichte Raumhöhe von weniger als 3,00 Metern.