Die
Neuumschreibung der katholischen Diözesen in Deutschland nach dem Wiener Kongress war ein wichtiger Teil der Reorganisationsaufgabe, vor der die römisch-katholische Kirche in Deutschland nach dem Ende des
Heiligen Römischen Reichs und der Reichskirche (
Reichsdeputationshauptschluss 1803) in den ersten Jahren des 19. Jahrhunderts stand. Die alte Kirchenorganisation, die wesentlich auf den geistlichen Fürstentümern (
Hochstiften), ihrem Rechtsstatus und ihrer Wirtschaftsleistung beruhte, musste ab 1815, nach der politischen Konsolidierung des
Wiener Kongresses, durch eine Diözesanstruktur ohne staatliche Souveränität und steuerkräftige Territorien ersetzt werden. Dazu war neben dem Aushandeln von
Säkularisationsausgleichen vor allem eine Neuumschreibung der
Diözesen erforderlich, die den neuen politischen Verhältnissen Rechnung trug.