Neuzüchtung


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Neuzüchtung
Unter Neuzüchtung versteht man durch Zucht gewonnene Organismen. Die Anerkennungen von neugezüchteten Sorten (bei der Pflanzenzüchtung) oder Rassen (bei Tieren) sind im Sortenschutzgesetz gesetzlich geregelt und werden vom Bundessortenamt verwaltet. Kriterien für eine Anerkennung sind unter anderem:
  1. Unterscheidbarkeit von bekannten Organismen
  2. Uniformität in der Ausprägung der neugezüchteten Merkmale bei den Nachkommen

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