Nichtigerklärung (Ehe)


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Nichtigerklärung (Ehe)
Als Nichtigkeit der Ehe bezeichnet man die Ungültigkeit einer Ehe von Anfang an wegen schwer wiegender Rechtsmängel bei der Eheschließung. Die Nichtigerklärung der Ehe ist die rechtswirksame Feststellung dieses Tatbestands.

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