Als
Nichtkombattanten werden Personen bezeichnet, die von einem
Krieg oder einem
bewaffneten Konflikt betroffen sind, ohne aktiv an den Kampfhandlungen beteiligt zu sein. Dazu können, in Abhängigkeit von der jeweiligen Begriffsgrundlage, erkrankte oder verwundete
Soldaten, sich ergebende oder gefangengenommene Soldaten (
Kriegsgefangene), Angehörige der Streitkräfte ohne Kampfauftrag wie zum Beispiel
Sanitäter oder
Militärseelsorger, im Auftrag des Militärs tätige zivile Dienstleister,
Kriegsberichterstatter, das Hilfspersonal der
nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie diesen Gesellschaften gleichgestellten Organisationen, die Mitglieder von
Zivilschutz-Einheiten und die
Zivilbevölkerung gezählt werden.