Niederlassung (Wirtschaft)


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Niederlassung (Wirtschaft)
Eine Niederlassung (auch frz. Dependance) besteht, wenn eine selbständige gewerbsmäßige Tätigkeit auf unbestimmte Zeit und mittels einer festen Einrichtung von dieser aus tatsächlich ausgeübt wird (§ 4 Abs. 3 Gewerbeordnung). Bis 2009 war dies in § 42 GewO geregelt und ist jetzt in § 4 Abs. 3 GewO legal definiert. Der Begriff wird auch in der Steuergesetzgebung verwendet.

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