Niederlassungsfreiheit


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Niederlassungsfreiheit
Die Niederlassungsfreiheit gehört zur Grundfreiheit der Personenfreizügigkeit in der Europäischen UnionEU-Bürger sind berechtigt, sich in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union niederzulassen. Geregelt ist die Niederlassungsfreiheit in bis  Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Diese Freiheit gibt es seit 1957 durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.

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