Das
Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist die „Gemeindeverfassung“ der niedersächsischen Städte, Landkreise und Gemeinden sowie der
Region Hannover und ist damit die Rechtsgrundlage für den Aufbau der kommunalen Strukturen in
Niedersachsen auf Grundlage der Selbstverwaltungsgarantie des
Grundgesetzes ( Abs. 2 Satz 1
GG) und der
niedersächsischen Landesverfassung (Art. 57 Abs. 1 NV).