Das
Niederstwertprinzip ist ein
Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung, der bei der Aufstellung einer Unternehmens
bilanz als Bewertungsverfahren zu beachten ist. Das Niederstwertprinzip resultiert aus dem
Vorsichtsprinzip und bezieht sich ausschließlich auf die Folgebewertung von Vermögensgegenständen und Schulden, die beim Zugang gem.
HGB mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet wurden.