Unter
Nobilitierung (auch
Adelung,
Nobilitation oder
Standeserhebung genannt) versteht man die Erhebung in den
Adelsstand. Sie ist nur in Staaten mit
monarchischer Staatsform möglich und kann nur von einem
souveränen Monarchen ausgehen; unter dem
Nobilitierungsrecht versteht man das Recht, das ein Monarch (meist der
König oder
Kaiser) hat, um eine Person in den Adelsstand zu erheben.