Unter einem
Normalarbeitsverhältnis wird ein
Arbeitsverhältnis verstanden, das nach der allgemeinen Verkehrsauffassung typisch ist. Es bestehen sehr verschiedene, miteinander konkurrierende
Definitionen. Der Begriff wurde von
Ulrich Mückenberger geprägt und von Ulrich Walwei erweitert. Alle anderen Beschäftigungsverhältnisse werden
atypische Arbeitsverhältnisse genannt.