Ein
Notausgang oder
Notausstieg ist ein Ausgang aus einem
Bauwerk oder Fahrzeug/Flugzeug, der in Notfällen benutzt werden soll. Er ist ein wesentlicher Bestandteil des zum
Brandschutz vorgesehenen Fluchtwegs. Er kann prinzipiell mit regulären Zugängen identisch sein. Die Größe und die Anzahl der Notausgänge muss so bemessen sein, dass die üblicherweise im Gebäude anwesenden Personen schnellstens auch bei
Panikreaktionen ins Freie flüchten können, ohne dass die jeweiligen Personen stürzen und dabei durch die Nachfolgenden überrannt werden oder anderweitig zu Schaden kommen können. In der Musterversammlungsstättenverordnung sind Fluchtwege von 1,20 m Breite je 200 Personen vorgesehen.