Notstand ist der Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten fremder Interessen möglich ist. Der Begriff „
Notstand“ ist in
Deutschland ein
Rechtfertigungsgrund (mit Ausnahme des entschuldigenden Notstandes,
StGB, und wohl auch des Nötigungsnotstandes), der die
Rechtswidrigkeit einer
tatbestandsmäßigen Handlung beseitigt. Der Notstand ist stets von der
Notwehr abzugrenzen, diese geht dem Notstand vor.
Verfassungsmäßig bezeichnet der Notstand eine gefährliche Situation, die durch schnelles Handeln bereinigt werden muss.