Oberpräsident (eigentlich:
Oberregierungspräsident) war die Amtsbezeichnung des obersten Verwaltungsbeamten in den
preußischen Provinzen. Trotz unklarer und wechselnder Kompetenzen war das Amt für einen
Verwaltungsjuristen die Krönung der Laufbahn. So häufig wie Oberpräsidenten in politische Führungsaufgaben berufen wurden, so häufig wurden entlassene Politiker mit dem ehrenvollen Amt versorgt.