Das
Oberste Gericht Finnlands (finnisch
Korkein oikeus, schwedisch
Högsta domstolen) ist die letzte Instanz der allgemeinen
Gerichte in
Finnland. Daneben besteht ein oberstes Verwaltungsgericht (
Korkein hallinto-oikeus). Der Präsident und die weiteren Mitglieder des Gerichts werden vom
Präsidenten der Republik berufen.