Obmann oder
Obfrau (veraltet für Obfrau auch:
Obmännin, geschlechtsneutrale Pluralform:
Obleute) ist sowohl eine andere Bezeichnung für Vorsitzender,
Präsident oder Anführer einer
Fraktion,
Sektion als auch die Bezeichnung für einen von zwei Parteien ernannten
Schiedsrichter.