Als Offshorebauwerk werden feststehende Bauwerke bezeichnet, die in der offenen See vor der Küste (engl.: offshore) errichtet wurden. Hierzu gehören beispielsweise Bohrinseln, Windkraftanlagen, Umspann- und Forschungsplattformen, aber auch Pipelines. Im engeren Sinn versteht man darunter Bauwerke, die sich mehr als zwölf Seemeilen vor der Küstenlinie befinden und somit außerhalb der nationalen Hoheitsgewässer liegen.