Ein
Ombudsmann (bei weiblicher Besetzung
Ombudsfrau) erfüllt die Aufgabe einer unparteiischen
Schiedsperson. Ein
Ombudsrat ist ein mit mehreren Personen besetztes
Gremium, das entsprechende Aufgaben wahrnimmt. In den
1970er Jahren verbreitete sich die
Institution weltweit. Der namensgebende Begriff
Ombud ist abgeleitet von
altnordisch umboð „Auftrag, Vollmacht“.