Ordinarius (Kirche)


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Ordinarius (Kirche)
In der katholischen Kirche bezeichnet der Ausdruck Ordinarius nach Can. 134 § 1 CIC den Papst, die Diözesanbischöfe und andere Vorsteher einer Teilkirche sowie diejenigen, die in diesen allgemeine ordentliche ausführende Gewalt besitzen (GeneralvikareBischofsvikare), wie auch jene Oberen klerikaler Ordensinstitute päpstlichen Rechts und klerikaler  Gesellschaften des apostolischen Lebens päpstlichen Rechts, die wenigstens ordentliche ausführende Gewalt besitzen.

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