Ordnungsbehörde


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Ordnungsbehörde
Die Ordnungsbehörde (in Bayern Sicherheitsbehörde genannt) hat, wie die Polizei, die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sie wird deshalb auch als Verwaltungspolizei oder als Polizei im materiellen Sinne bezeichnet.

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