Originärer Eigentumserwerb


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Originärer Eigentumserwerb
Unter originärem Eigentumserwerb versteht man den ursprünglichen Erwerb des Eigentums an einer Sache, d.h. die Aneignung (auch: Okkupation), im Gegensatz zum Erwerb kraft Rechtsgeschäft (derivativer Eigentumserwerb).

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