Eine
Ortsdurchfahrt ist eine überörtliche Wege- bzw. Straßenverbindung, die durch einen
Ort führt. Das bundesdeutsche
Straßenrecht bezeichnet als Ortsdurchfahrt den Straßenabschnitt einer
Bundes-,
Landes- oder
Kreisstraße innerhalb einer Ortschaft (
Stadt,
Gemeinde), der für den inner- und außerörtlichen Straßenverkehr bestimmt ist. Für diesen Ortsabschnitt bestehen besondere Bedingungen für die
Straßenbaulast, für die Unterhaltung und den Anbau. Beginn und Ende der Ortsdurchfahrt werden vom überörtlichen Baulastträger in Rücksprache mit der jeweiligen Gemeinde förmlich festgesetzt.