Papstname


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Papstname
Der Papstname wird von einem neu gewählten Papst anstelle seines Taufnamens angenommen und verbleibt ihm, wie im Fall des Papstes Benedikt XVI., auch nach einem Amtsverzicht. Seinen Namenstag begeht der Papst hingegen nach wie vor nach seinem Taufnamen. Der Papstname wird der in Rom versammelten Menge am Ende eines Konklaves vom Kardinalprotodiakon auf Lateinisch verkündet:

Sollte ein Angehöriger einer der unierten Ostkirchen zum Papst gewählt worden sein, entfällt das Wort „Romanae“. Ist der Gewählte nicht im Kardinalsrang, entfällt der entsprechende Passus.

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