Der
Papstname wird von einem neu gewählten
Papst anstelle seines Taufnamens angenommen und verbleibt ihm, wie im Fall des Papstes
Benedikt XVI., auch nach einem
Amtsverzicht. Seinen
Namenstag begeht der Papst hingegen nach wie vor nach seinem Taufnamen. Der Papstname wird der in
Rom versammelten Menge am Ende eines
Konklaves vom
Kardinalprotodiakon auf
Lateinisch verkündet:
Sollte ein Angehöriger einer der
unierten Ostkirchen zum Papst gewählt worden sein, entfällt das Wort „Romanae“. Ist der Gewählte nicht im Kardinalsrang, entfällt der entsprechende Passus.