Das
Paragraphenzeichen (oder
Paragrafenzeichen) wird in
Gesetzestexten einer Zahl vorangestellt und zeigt somit den Beginn eines neuen
Paragraphen an, der durch die Zahl bezeichnet wird, zum Beispiel § 433. Ausgesprochen wird es in dem Zusammenhang als „Paragraph vierhundertdreiunddreißig“. Möchte man in einem Text auf mehrere Paragraphen verweisen, so wird das Zeichen doppelt verwendet, zum Beispiel §§ 433
ff. Ausgesprochen wird dies als „Paragraphen vierhundertdreiunddreißig folgende“.