Das
Parlement [] war eine Institution der
Rechtsprechung im
mittelalterlichen und
vorrevolutionären Frankreich. Das französische Wort
parlement (es leitet sich ab von
parler ,sprechen‘ und hieß ursprünglich ,Rede, Gespräch, Diskussion‘) bezeichnete seit der zweiten Hälfte des
13. Jahrhunderts speziell auch die königlichen Gerichtssitzungen (, bzw. ). Um 1300 wurde in Paris für Berufungen gegen die Urteile der
Baillis und
Seneschalle (königliche Gerichtsbeamte) ein ständiger höchster Gerichtshof errichtet. Dieser behielt den Namen
la cour de parlement, der mehr und mehr zu
le Parlement verkürzt wurde. Die Bezeichnung wurde dann auch für die zwölf weiteren gleichartigen obersten Gerichtshöfe verwendet, die später nach seinem Muster in den einzelnen Provinzen, z. B. in
Rouen für die
Normandie, in
Rennes für die
Bretagne, in
Toulouse für das
Languedoc usw. eingerichtet wurden.