Partikulargericht


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Partikulargericht
Das Partikulargericht („persönliches Gericht“, „Einzelgericht“ auch „besonderes Gericht") ist Gegenstand der Lehre der römisch-katholischen Kirche und der orthodoxen Kirchen über das Schicksal der Seele nach dem Tode. Das Partikulargericht gehört zu den sogenannten vier letzten Dingen: Tod, Gericht, Himmel und Hölle. Im Partikulargericht erfolgt die Abwägung der guten und bösen Taten eines Menschen unmittelbar nach dessen Tod.

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