Das
Partikulargericht („persönliches Gericht“, „Einzelgericht“ auch „besonderes Gericht") ist Gegenstand der Lehre der
römisch-katholischen Kirche und der
orthodoxen Kirchen über das Schicksal der
Seele nach dem Tode. Das Partikulargericht gehört zu den sogenannten
vier letzten Dingen: Tod, Gericht, Himmel und Hölle. Im Partikulargericht erfolgt die Abwägung der guten und bösen Taten eines Menschen unmittelbar nach dessen Tod.