Partikularkirche


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Partikularkirche
Eine Partikularkirche oder Teilkirche im Sinne des bildet einen Bestandteil der römisch-katholischen Kirche, aus deren Gesamtheit dieselbe besteht. Die häufigste Form der Partikularkirche ist die Diözese, daneben zählen auch einige der Diözese gleichgestellte, zumeist territoriale Einheiten, zu den Teilkirchen. Jede Teilkirche wird von einem Ordinarius  geleitet. In Diözesen und Eparchien ist das ein Diözesanbischof, die Vorsteher anderer Teilkirchen sind diesen rechtlich gleichgestellt.

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