Als
Partikularrecht oder
partielles Recht werden
Rechtsnormen bezeichnet, die nur für einen Teil eines Gebietes gelten, in dem eine
Rechtsordnung oder zumindest die Kompetenz zur Schaffung einer solchen besteht. Partikularrecht kommt zumeist durch Änderungen der
Gesetzgebungskompetenz zustande, indem das geltende Recht nach einer solchen Kompetenzänderung im Gebiet des bisher zuständigen
Gesetzgebers fortgilt. In
Bundesstaaten ist partielles Recht auf jeder Ebene zu finden.