Passivgeschäft


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Passivgeschäft
Einlagengeschäft ist im Bankwesen ein Bankgeschäft, das in der Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums besteht, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden; der Rückzahlungsanspruch darf nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft sein.

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