Patentgesetz (Österreich)


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Patentgesetz (Österreich)
Das österreichische Patentgesetz 1970 regelt den Schutz technischer Erfindungen. Für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik werden, sofern sie neu sind (§ 3 PatG), sich für den Fachmann nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben und gewerblich anwendbar sind, auf Antrag Patente erteilt (§ 1 PatG). Zudem sind ethische und moralische Voraussetzungen zu beachten (§ 2 PatG). Die wesentliche Wirkung eines Patentes ist, dass der Patentinhaber andere von der Nutzung des offenbarten Gegenstandes gänzlich ausschließen oder in einem von ihm selbst bestimmten Umfang unter einer Lizenz zur Nutzung - in der Regel gegen eine Gebühr - zulassen kann.

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