Patron


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Patron
Patron (, aus ‚Vater‘) bzw. Patronat (als Funktion) steht
  • allgemein für einen Verantwortungsträger, siehe Schirmherr
  • im römischen Recht für die Rechtsstellung gegenüber Schutzbefohlenen und Freigelassenen, siehe Patronat (Römer)
  • für eine rechtliche Form der Bürgschaft, siehe Patronatserklärung
  • für die juristische Verfügungsgewalt eines Feudalherren über ein Kirchengebäude, siehe Kirchenpatronat
  • für eine Ehrung durch Nachbenennung, siehe Namenspatron
  • für die kirchliche Weihe oder Widmung einer Einrichtung, siehe Patrozinium
  • für einen Heiligen, dem der Schutz eines Lebensaspekts anbefohlen ist, siehe Schutzpatron
  • für eine gezielte wirtschaftliche oder politische Förderung, siehe Patronage
  • für die Verantwortung eines Hundezuchtverbands für den Rassestandard, siehe Hunderassen in der Systematik der FCI #Ursprung und Patronat

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Patrón
 
Patronage
Patronage ist die gezielte Förderung von Menschen durch Personen mit entsprechenden wirtschaftlichen oder politischen Möglichkeiten. Eine solche Person wird in diesem Zusammenhang als Patron bezeichnet, die davon profitierende Person als Klient. Im (normalerweise) positiven Sinn kann damit z. B. die Hilfe beim Aufbau eines Unternehmens oder einer Karriere durch einen Gönner gemeint sein, im (normalerweise) negativen die Vergabe von angesehenen Positionen oder Besitztümern durch Beziehungen. Auch der Schutz vor störenden Einflüssen auf Besitzstände oder gesellschaftliche Stellung durch übergeordnete Personen gilt als Patronage.

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