Patronat (Römer)


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Patronat (Römer)
Ein Patron (von lateinisch pater, Vater) ist im antiken römischen Recht ein Herr, der in einem gegenseitigen Treue-Verhältnis zu seinen Freigelassenen und Schutzbefohlenen, der Klientel, steht und sie als Schutzherr vor Gericht und an anderen Stellen vertritt. Den Überblick über die oft zahlreichen Klientelbeziehungen behält der Nomenclator, ein in den Diensten des Patrons stehender Sklave.

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