Ein
Patron (von
lateinisch pater, Vater) ist im
antiken römischen Recht ein Herr, der in einem gegenseitigen
Treue-Verhältnis zu seinen
Freigelassenen und Schutzbefohlenen, der
Klientel, steht und sie als Schutzherr vor Gericht und an anderen Stellen vertritt. Den Überblick über die oft zahlreichen Klientelbeziehungen behält der
Nomenclator, ein in den Diensten des Patrons stehender Sklave.