Als Patrozinium wird die Schutzherrschaft eines Patrons oder einer Patronin bezeichnet, der eine Einrichtung (Kirche, Spital, Schule) unterstellt wird. Das Wort wird auch für das Hochfest gebraucht, an dem der Heilige gefeiert wird, dem die Kirche geweiht ist (Patronatsfest). Meist bestimmt das Patrozinium das äußere und innere Bildprogramm.