Person des öffentlichen Lebens


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Person des öffentlichen Lebens
Person des öffentlichen Lebens ist ein unbestimmter Rechtsbegriff im deutschen, österreichischen und schweizerischen Zivilrecht, der in der Rechtsprechung zu unterschiedlichen Gesetzen zur Abgrenzung des Rechts auf Privatsphäre gegen die öffentliche Berichterstattung der Medien verwendet wird.

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