Personal-Service-Agentur


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Personal-Service-Agentur
Mit dem Begriff Personal-Service-Agentur (PSA) werden Agenturen für „vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung“ bezeichnet, die nach (bis 2008: § 37c) des dritten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB III) bei den Agenturen für Arbeit eingerichtet werden können. Sie wurden im Jahr 2003 eingeführt. Ihre Bezeichnung als Personal-Service-Agentur ist auf das „Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ zurückzuführen. Es ist Bestandteil der Agenda 2010 und des Hartz-Konzepts. Nach der ursprünglichen Fassung des „Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ hatte jede Agentur für Arbeit die Einrichtung mindestens einer PSA sicherzustellen; seit dem 1. Januar 2006 entfiel diese Verpflichtung.

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