Mit dem Begriff
Personal-Service-Agentur (
PSA) werden Agenturen für „vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung“ bezeichnet, die nach (bis 2008: § 37c) des dritten Buches des
Sozialgesetzbuchs (
SGB III) bei den
Agenturen für Arbeit eingerichtet werden können. Sie wurden im Jahr 2003 eingeführt. Ihre Bezeichnung als
Personal-Service-Agentur ist auf das „Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ zurückzuführen. Es ist Bestandteil der
Agenda 2010 und des
Hartz-Konzepts. Nach der ursprünglichen Fassung des „Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ hatte jede
Agentur für Arbeit die Einrichtung mindestens einer PSA sicherzustellen; seit dem 1. Januar 2006 entfiel diese Verpflichtung.