Die
Personalverwaltung bezeichnet – im Gegensatz zur Personalpolitik – die administrativen, routinemäßigen Aufgaben des
Personalwesens. Sie wird von der Personalabteilung wahrgenommen, die jedoch auch Gestaltungsaufgaben hat. Insbesondere der Personalbereich zeichnet sich durch Verwaltungsaktivitäten aus. Mit Hilfe eines computergestützten Personalmanagements lassen sich wesentliche Vereinfachungen realisieren.