Der Begriff
Personenfreizügigkeit (abgekürzt
PFZ) bedeutet „freier Personenverkehr“ und bezeichnet vor allem die Freiheit, in einem anderen Land als dem Heimatland wohnen und arbeiten zu dürfen. Zentral ist zum einen der Abbau von Personenkontrollen und zum andern die Arbeitnehmer-Freizügigkeit, das Niederlassungsrecht, das Aufenthaltsrecht, die Anerkennung von Ausbildungsbescheinigungen sowie die Freizügigkeit betreffend Sozialversicherungen. Hinzu kommt der Abbau steuerlicher Schranken. Der Begriff findet hauptsächlich in der Schweiz im Zusammenhang mit den
Bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU Verwendung.