Das
Personenstandsgesetz regelt die Anzeige familienrechtlicher Umstände (Geburten, Eheschließungen, Begründungen von Lebenspartnerschaften, Sterbefälle; aber auch Namensführungen) gegenüber der zuständigen staatlichen Behörde, dem
Standesamt. Das frühere vor dem 1. Januar 2009 geltende Personenstandsgesetz (vom 3. November 1937) war ein
vorkonstitutionelles Bundesgesetz. Es löste das vom 6. Februar 1875 ab.