Als
Pfandsystem bezeichnet man ein (durch
Gesetz eingeführtes)
System der Rückführung von
Gebrauchsgütern (das Pfandgut) an den
Verkäufer oder eine gesonderte Rücknahmestelle zum Zwecke der Wiederverwertung entweder des
Gutes selbst oder doch seiner stofflichen
Substanz, bei dem der Anreiz für den
Verbraucher das Gut zurückzuführen dadurch erzeugt wird, dass der Verbraucher bei Empfang des Gutes einen
Wert (das Pfand oder besonders österreichisch den Einsatz) hingibt, den er mit der Rückgabe des Gutes zurückerhält.