Die
Pflegschaft ist ein Instrument im deutschen Rechtssystem, das geschaffen wurde, um bei einem konkreten Bedarf einer oder mehrerer
natürlicher Personen einen
gesetzlichen Vertreter zu bestellen, der für den oder die Betroffenen handeln kann, wenn diese selbst nicht in der Lage sind, ihre Interessen wahrzunehmen, bzw. ein bereits vorhandener gesetzlicher Vertreter (z. B. wegen eines
Insichgeschäftes) von der Vertretung ausgeschlossen ist.