Die Menge der
Planbetten bedeutet im Krankenhauswesen die maximale Anzahl an Betten, die eine medizinische Einrichtung (
Klinik, Krankenhaus,
Pflegeheim etc.) betreiben darf. Planbetten werden in den
Krankenhausplan des Landes aufgenommen, im Gegensatz zu Belegbetten, die zur vollständigen Versorgung der Patienten tatsächlich zur Verfügung stehen. Eine Verpflichtung, die Planbettenzahl im zugeordneten Maß komplett zu betreiben, besteht also nicht.