Polizei beim Deutschen Bundestag


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Polizei beim Deutschen Bundestag
Die Polizei beim Deutschen Bundestag (offiziell abgekürzt Polizei DBT, umgangssprachlich auch Bundestagspolizei, Eigenbezeichnung auch „Polizei- und Sicherungsdienst“ bzw. Parlamentspolizei) ist die für den Bereich des Deutschen Bundestages zuständige Polizei. Sie übt für den Präsidenten des Deutschen Bundestages die ihm nach Abs. 2 des Grundgesetzes übertragene Polizeigewalt in den Gebäuden und auf dem Gelände des Bundestages aus. Da die genannte Bestimmung des Grundgesetzes dem Bundestagspräsidenten ausdrücklich die alleinige Polizeigewalt überträgt, sind andere Polizeibehörden und die Staatsanwaltschaft hier nicht zuständig.

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