Als
Polizeibehörde werden in
Baden-Württemberg Behörden bezeichnet, welche Polizeiaufgaben wahrnehmen, aber nicht zum
Polizeivollzugsdienst gehören. In den nördlichen Bundesländern mit dem aus der britischen Besatzungszeit übernommenen Trennungsprinzip ist Polizeibehörde der Oberbegriff für die in der Regel uniformierten Behörden der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung des Landes im Gegensatz zu den
Ordnungsbehörden der Gemeinden und kreisfreien Städte.