Ein
Polizeieinsatz ist
polizeiliches Handeln im
Außendienst. Er dient der Bewältigung einer
polizeilichen Lage. Jegliche Einsätze mit Eingriffscharakter müssen auf einer gesetzlichen Grundlage erfolgen. Nicht immer ist ein Polizeieinsatz eilbedürftig. Praktisch alle Polizeien – Schutzpolizei, Verkehrspolizei etc. – können einen Polizeieinsatz bewältigen.