Polizeirecht


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Polizeirecht
Das Polizeirecht regelt per Gesetz oder Verordnung die Aufgaben und Befugnisse der PolizeiInnerdienstlich gelten ferner – jedoch untergeordnet – DienstanweisungenAnordnungen und hergebrachte Grundsätze. Rechtsgrundlage für eine Maßnahme ist immer nur das jeweilige Polizeigesetz.

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