Polizeirecht (Deutschland)


Deutschsprachige Wikipedia - Die freie EnzyklopädieDownload this dictionary
Polizeirecht (Deutschland)
Als Polizeirecht (auch Polizei- und Ordnungsrecht, teilweise abgekürzt: PolR) bezeichnet man denjenigen Teil des Verwaltungsrechts, der die Materie der Gefahrenabwehr betrifft. Gefahren im Sinne des Polizeirechts sind Gefahren für die Öffentliche Sicherheit oder die Öffentliche Ordnung.

Mehr unter Wikipedia.org...


© Dieser Eintrag beinhaltet Material aus Wikipedia® und ist lizensiert auf GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons Attribution-ShareAlike License