Die
Postleitzahl gibt es in
Deutschland seit 1941, als im
Deutschen Reich zweistellige
Postleitgebietszahlen eingeführt wurden, zunächst für den Paket- und Päckchendienst. Ab 1944 galten diese Postleitgebiete auch für den Briefverkehr. Die Zahlenkombinationen wurden nach dem Zweiten Weltkrieg weiterverwendet. 1962 fand in der
Bundesrepublik und 1965 in der
DDR ein Wechsel zu jeweils eigenständigen
Postleitzahlsystemen statt. Beide Leitsysteme wurden 1993 von einem von der
Deutschen Bundespost entwickelten fünfstelligen System für das
wiedervereinigte Deutschland abgelöst. Die fünfstellige Postleitzahl ist eine Zahlenkombination innerhalb von Postadressen auf Briefen, Paketen oder Päckchen, die den Zustellort eingrenzt. Neben den Postleitzahlen für geografische Zustellgebiete gibt es eigene Postleitzahlen für Großempfänger und
Postfächer. Für die Vergabe neuer Postleitzahlen ist die Deutsche Post AG als Nachfolgerin der Bundespost zuständig.