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Präambel
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Präambel
Präambel
(von
lateinisch
praeambulare
„vorangehen“, „vorausschreiten“; über
mittellateinisch
praeambulum
„Einleitung“) bezeichnet heute eine meist feierliche, in gehobener Sprache abgefasste Erklärung am Anfang einer
Urkunde
, insbesondere einer
Verfassung
oder eines
völkerrechtlichen Vertrages
. So enthalten das
deutsche Grundgesetz
, die Bundesverfassung der
Schweizerischen Eidgenossenschaft
sowie der
österreichische Staatsvertrag
eine Präambel. Sie dient heutzutage der Darstellung von Motiven, Absichten und Zwecken durch ihre
Urheber
und gibt den jeweiligen „Basis
konsens
“ wieder. In Zeiten der Arbeit an einer
europäischen Verfassung
ist die Erwähnung eines besonderen religiösen Bezuges beziehungsweise einer
„
invocatio dei
“
im Rahmen der Präambel umstritten.
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