Eine Präfektur (von lateinisch für „Statthalter“; demnach „Stadt-“ oder „Ortsteil“) ist eine Ausdrucksform der Gewaltenteilung. Vordergründig ist eine Präfektur die juristische Verwaltung eines anerkannten Staates innerhalb einer Inselgruppe oder eines Zusammenschlusses mehrerer voneinander abhängiger Verwaltungsgebiete. Kennzeichnend ist, dass es sich im weitesten Sinne um eine Gebietskörperschaft handelt.